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StGB § 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage

StGB § 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage

[ Auszug: Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 3 ... ]